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   OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 521/01   

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OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 521/01 (https://dejure.org/2001,21871)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2001 - 5 U 521/01 (https://dejure.org/2001,21871)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2001 - 5 U 521/01 (https://dejure.org/2001,21871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 127
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass diese Vorschrift, die unmittelbar nur für im Inland zugelassene Patentanwälte gilt, entsprechend anwendbar sein kann, wenn ein Patentanwalt aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union mitgewirkt hat (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1988, 761, 762 [noch zu § 32 Abs. 5 WZG]; OLG Koblenz GRUR-RR 2002, 127, 128; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 140 Rdn. 20; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 140 Rdn. 40).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 7.3.2005 - 6 W 216/04; vom 18.12.2003 - 6 W 175/03; ebenso OLG Koblenz GRUR-RR 02, 127; OLG Düsseldorf GRUR 88, 761; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 65 zu § 140 m.w.N. aus der Instanzrechtsprechung; a.A.: OLG Karlsruhe GRUR 80, 331) steht es - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erstattung von Patentanwaltskosten (hier: § 140 III MarkenG) erfüllt sind - dem Patent- oder Markeninhaber frei, statt eines inländischen auch einen ausländischen Patentanwalt zu beauftragen.
  • OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 W 42/04

    Markenstreitverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Testkaufs;

    Die Vorschrift bezieht sich jedenfalls dann auch auf ausländische Patentanwälte, wenn sie in der Europäischen Union ansässig sind und der Verfahrensgegenstand eine Gemeinschaftsmarkenstreitsache betrifft (vgl. etwa OLG Koblenz GRUR-RR 2002, 127, 128; Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl. § 140 Rdn. 65, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Behandlung eines zugelassenen

    b) Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte (OLG Frankfurt GRUR 1994, 852 [zu § 32 Abs. 5 WZG], OLG Düsseldorf GRUR 1988, 761, 662 [zu § 32 Abs. 5 WZG] und OLG Koblenz GRUR-RR 2002, 127, 128 [zu § 140 Abs. 5 MarkenG a.F.], vgl. auch Benkard/Rogge 9. Aufl. § 143 Rdnr. 22; Busse/Keukenschrijver 6. Aufl. § 143 Rdnr. 410) und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 - 55 EGV) gebotene Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung ausländischer Patentanwälte legt nahe, alle beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter gleich zu behandeln und nicht Inländer anderen und strengeren Erstattungsregeln zu unterwerfen.
  • KG, 03.06.2008 - 1 W 385/06

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Gleichstellung eines schweizer

    Demgegenüber wurde jedenfalls für den EG-Bereich schon zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Kosten von Patent- und Markenanwälten mit Sitz im Ausland, die nach Ausbildung und Funktion deutschen Patent- bzw. Markenanwälten entsprechen, erstattungsfähig sind (OLG Düsseldorf, GRUR 1988, 761; OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2004, 343; OLG Koblenz, GRUR-RR 2002, 127; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 20 m.w.N.; Benkar, Patentgesetz, 10. Aufl., § 143 Rdnr. 22).
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